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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich Alle Lieferungen, Leistungen oder Verkäufe erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich wenn sie durch uns ausdrücklich anerkannt werden.

Angebot und Auftrag  Ein Angebot oder Auftrag bleibt bis zu unserer schriftlichen Bestätigung unverbindlich.

Preise Die Preise für Produkte, Versand und Versicherung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung  ab Atelier und sind freibleibend. Treten bis zur Ausführung des Auftrags Kostenerhöhungen oder sonstige Umstände ein die unvorhersehbar waren (wie Zölle, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten usw.), behalten wir uns Preisanpassungen vor. Diese Preisanpassung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten.

Zahlungsbedingungen Herstellung und Lieferung erfolgen ausschliesslich auf Vorkasse, ausser wenn ausdrücklich anders vereinbart und bestätigt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Besitz.    

Prüfung von Produkten Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferten Produkte zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Wochentagen schriftlich anzuzeigen. Diese Frist beginnt beim Eingang des Produktes beim Kunden oder dem von ihm bestimmten Abnehmer. Versäumt der Kunde die Rügefrist gilt die Lieferung als genehmigt. Jegliche Ersatzansprüche sind dann ausgeschlossen. Soweit wir aus Kulanzgründen einer Rücksendung eines Produktes zustimmen so ist dieses im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle vom Kunden getragen.

Schadenersatzansprüche Schadenersatzansprüche bestehen, ausser durch grobes Verschulden unsererseits verursacht, keine soweit dies nicht gesetzlich anderweitig geregelt ist. Insbesondere ist jede Haftung für Schäden verursacht durch unsachgemässe Behandlung und Einsatz des Produkts ausgeschlossen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung des Produkts geht mit der Lieferung vollumfänglich auf den Kunden über.

Höhere Gewalt Wir haben für die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung bzw. Schäden auf Ereignissen beruhen die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere Streiks, kriegerische Auseinandersetzungen, Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Produktions- oder Transporthindernisse, Naturkatastrophen oder hoheitliche Massnahmen.

Erfüllungsort, Gerichststand und anwendbares Recht Es gelten für alle Vertragsparteien Gossau, SG als Erfüllungsort und Gerichtsstand. Schweizer Recht kommt zur Anwendung.

 

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