Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Alle Lieferungen, Leistungen oder Verkäufe erfolgen zu den nachfolgenden
Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich
wenn sie durch uns ausdrücklich anerkannt werden.
Angebot und Auftrag
Ein Angebot oder Auftrag bleibt bis zu unserer schriftlichen Bestätigung
unverbindlich.
Preise
Die Preise für Produkte, Versand und Versicherung ergeben sich aus der
Auftragsbestätigung oder Rechnung ab Atelier und sind freibleibend.
Treten bis zur Ausführung des Auftrags Kostenerhöhungen oder sonstige
Umstände ein die unvorhersehbar waren (wie Zölle, Steuern, Fracht- und
Versicherungskosten, Einstandskosten usw.), behalten wir uns
Preisanpassungen vor. Diese Preisanpassung muss sich im Rahmen der
veränderten Umstände halten.
Zahlungsbedingungen
Herstellung und Lieferung erfolgen ausschliesslich auf Vorkasse, ausser
wenn ausdrücklich anders vereinbart und bestätigt. Die Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung in unserem Besitz.
Prüfung von Produkten
Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferten Produkte zu untersuchen und
erkennbare Mängel innerhalb von 7 Wochentagen schriftlich anzuzeigen.
Diese Frist beginnt beim Eingang des Produktes beim Kunden oder dem von
ihm bestimmten Abnehmer. Versäumt der Kunde die Rügefrist gilt die
Lieferung als genehmigt. Jegliche Ersatzansprüche sind dann
ausgeschlossen. Soweit wir aus Kulanzgründen einer Rücksendung eines
Produktes zustimmen so ist dieses im Originalzustand in ihrer
Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis
sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle vom Kunden
getragen.
Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche bestehen, ausser durch grobes Verschulden
unsererseits verursacht, keine soweit dies nicht gesetzlich anderweitig
geregelt ist. Insbesondere ist jede Haftung für Schäden verursacht durch
unsachgemässe Behandlung und Einsatz des Produkts ausgeschlossen. Die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung des Produkts geht
mit der Lieferung vollumfänglich auf den Kunden über.
Höhere Gewalt
Wir haben für die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen nicht
einzustehen, soweit die Nichterfüllung bzw. Schäden auf Ereignissen
beruhen die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen
insbesondere Streiks, kriegerische Auseinandersetzungen, Nichtbelieferung
mit Zuliefererkomponenten, Produktions- oder Transporthindernisse,
Naturkatastrophen oder hoheitliche Massnahmen.
Erfüllungsort, Gerichststand und anwendbares Recht
Es gelten für alle Vertragsparteien Gossau, SG als Erfüllungsort und
Gerichtsstand. Schweizer Recht kommt zur Anwendung.
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